Perücken auf Rezept
Hilfsmittelzuschüsse für Perücken und Haarersatz
Wenn Sie als Frau gesetzlich krankenversichert sind, und Ihr Haarausfall ist durch eine krebsbedingte Chemotherapie oder eine andere Erkrankung verursacht, haben Sie Anspruch auf einen sogenannten Hilfsmittelzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beantragung eines Hilfsmittelzuschusses für eine medizinisch notwendige Haarersatzversorgung hat immer eine ärztliche Verordnung oder ein Rezept des/der behandelnden Arztes/Ärztin zur Voraussetzung. Wichtig ist es, dass in diesem Rezept unzweideutig die medizinische Ursache des Haarausfalles benannt wird. Außerdem muss der Text des Rezepts ausdrücklich die Notwendigkeit einer Haarersatzversorgung empfehlen.
Voraussetzungen für einen Krankenkassenzuschuss
Um eine Versorgung mit Perücken oder Haarersatz mit Anspruch auf einen Hilfsmittelzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten, muss der von Ihnen gewählte Zweithaaranbieter Vertragspartner der Krankenkassen und von diesen als beratungs- und lieferfähig anerkannt sein (sog. Präqualifizierung). Die Präqualifizierung setzt voraus, dass der Zweithaarspezialist einer Prüfstelle das Vorhandensein des Fachpersonals sowie der sachlichen und räumlichen Voraussetzungen nachweist, um als Partner der Krankenkassen zugelassen zu werden. Das Zweithaarstudio erhält über die Zulassung ein Zertifikat. Nur mit dieser Zertifizierung ist es möglich, Haarersatz als Hilfsmittel über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Kostenvoranschlag und Genehmigung eines Hilfsmittelzuschusses
Bevor der Kassenzuschuss für die ausgesuchte Zweithaarlösung in Anspruch genommen werden kann, muss das versorgende Zweithaarstudio die geplante Versorgung bei der Krankenversicherung der Patienten*innen mithilfe eines Kostenvoranschlags zur Genehmigung anzeigen. Erst nachdem die Genehmigung erteilt worden ist, kann die Haarersatzlösung unter Anrechnung des Zuschussbetrages ausgeliefert werden. Je nach Preis des Zweithaars und der Zuschusshöhe bleibt dann nur noch ein privater Eigenanteil zu bezahlen. Die Abwicklung von Kostenvoranschlag, Genehmigungsantrag und Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt Ihr präqualifiziertes Zweithaarstudio. Somit haben Betroffene mit dem ganzen bürokratischen Ablauf eines Hilfsmittelzuschusses nichts zu tun.
Die Höhe der Hilfsmittelzuschüsse sind sehr unterschiedlich
Über die Mitgliedschaft im Bundesverband der Zweithaarspezialisten BVZ, der seinerseits Zuschussverträge mit den Krankenkassen schließt, ist HAARKONZEPT direkter Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen. Die regelmäßig gewährten vertraglichen Zuschussbeträge liegen je nach Machart und Haarqualität des Zweithaars sowie der medizinischen Indikation zwischen knapp zweihundert bis zu eintausendeinhundert Euro (Stand März 2023); höhere Zuschussbeträge oder die vollständige Kostenübernahme als Einzelfallentscheidung der Krankenkasse sind möglich. Wenn wir im Verlauf des Beratungsgesprächs alle in Ihrem individuellen Fall notwendigen Informationen erhalten haben, können wir als Zweithaarspezialist im Regelfall den zu erwartenden Zuschussbetrag einschätzen und beziffern. Sollte die Genehmigung der Krankenkasse nicht den Erwartungen entsprechen, ist es immer lohnend, direkt mit der Sachbearbeitung des Versicherers zu sprechen. Wir stehen Ihnen in diesen Fällen mit unserer langjährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen mit Ratschlägen und Empfehlungen zur Seite.
Krankenkassenzuschuss bei Haarersatz für Männer
Ein Hilfsmittelzuschuss zur Haarersatz Versorgung von Männern, die von Haasausfall betroffen sind, wird selbst im Fall einer Chemotherapie von den Krankenkassen in aller Regel abgelehnt. In wenigen Fällen, wenn die Versorgung eher durch Unfall- oder OP-Folgen notwendig geworden ist, gibt es Ausnahmen, wobei dann häufig auch die Berufsgenossenschaften mit herangezogen werden.
Diese Praxis kann vor dem Hintergrund des im Grundgesetz verankerten Diskriminierungsverbots kritisch gesehen werden, weshalb aktuell auch mehrere dagegen angehende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht durch den Bundesverband der Zweithaarspezialisten BVZ begleitet werden. Der Ausgang dieser Verfahren ist offen und kann sich noch viele Jahre hinziehen, bis es zu einer für die Krankenkassen verpflichtenden Regelung für Männer mit Haarausfall kommt.
Abrechnung einer Perücke über die private Krankenversicherung
Sind von Haarverlust Betroffene privat versichert oder beihilfeberechtigt, muss der Haarersatz grundsätzlich zunächst selbst bezahlt werden. Die Kostenbelastung kann dann mit einer Rechnung und einem Privatrezept bei der privaten Krankenkasse eingereicht werden. Über die Höhe der erstatteten Beträge bei einer Abrechnung über private Krankenkassen können wir keine Auskünfte oder Einschätzungen abgeben, da in diesen Punkten die individuellen Abmachungen mit dem Versicherer entscheidend sind.
Folgeversorungen bei andauerndem Haarausfall
Im Rahmen einer chemotherapiebedingten Versorgung spielt die erneute (Folge-)Versorgung mit einer Perücke eine untergeordnete Rolle, da im Regelfall nach Beendigung der Therapie die Haare wieder wachsen und das weitere Tragen von Zweithaar nicht notwendig ist. Die Krankenkassen sprechen in diesen Fällen von vorübergehendem Haarverlust und bezuschussen mit einer Begrenzung der Nutzungsdauer auf ein halbes Jahr.
Die Frage der Folgeversorgung ist im Gegensatz dazu für dauerhaft von Haarausfall Betroffene sehr wichtig, denn eine Haarersatzlösung, die täglich getragen wird, unterliegt der Abnutzung und hält nur zeitlich begrenzt. Für eine Folgeversorgung ist in diesen Fällen ein erneuter Antrag frühestens nach zwölf Monaten möglich – bei beträchtlich höheren Zuschüssen als im Fall vorübergehenden Haarverlusts. Grundlage für eine Folgeversorgung ist aber auch hier immer eine aktuelles Rezept/eine aktuelle Verordnung des/der behandelnden Arztes/Ärztin.