Perücken auf Rezept
Perücken als Hilfsmittel mit Zuschuss der Krankenkassen
Wenn Sie wegen Ihres Haarausfalls ein Rezept haben (zum Beispiel bei einer Chemotherapie), beantragen wir für Sie gerne bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss für Ihre Haararbeit. Die bewilligten Beträge sind je nach Krankenkasse und Indikation unterschiedlich. Infos zur möglichen Höhe der Zuschüsse
HAARKONZEPT ist mit seinen Filialen als Hilfsmittellieferant der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Als Mitglied des „Bundesverbandes der Zweithaarspezialisten - BVZ“ können wir Ihnen Vorteile einer Rahmenvereinbarung des Verbandes mit den gesetzlichen Ersatzkassen weitergeben.
Haarersatz auf Rezept - wir übernehmen die Abrechnung
Wenn Sie uns für Ihre Zweithaarversorgung das Vertrauen schenken und uns Ihr Rezept übergeben, übernehmen wir die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Sie müssen nichts tun als einen Kostenvoranschlag zu unterschreiben, alles weitere erledigen wir.
Sollte Ihr Zuschuss den Kaufpreis nicht vollständig decken, bezahlen Sie lediglich den privaten Eigenanteil. Wir rechnen den bewilligten Betrag direkt mit den Krankenkassen ab und können so die Zuschüsse sofort bei Übergabe der Haararbeit in Abzug bringen. Sie sehen: einfacher geht’s nicht.