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Eine oft gestellte Frage: Ist die Anfertigung einer Perücke aus einer Haarspende der eigenen Familie möglich?
Wie kann die Perückenversorgung bei Haarverlust durch Chemotherapie bewerkstelligt werden?
Immer wieder werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von HAARKONZEPT mit der Frage konfrontiert, ob eine von Chemotherapie betroffene Patientin für sich selbst aus den vorab abgeschnittenen eigenen Haaren oder aus einer Haarspende der eigenen Familie eine Perücke fertigen lassen könne. Grundsätzlich ist das mit einer maßangefertigten Echthaarperücke durchaus möglich, jedoch muss hierfür einiges bedacht werden, was im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen ist.
Zuallererst muss man daran denken, dass eine maßgefertigte Perücke ein Einzelstück ist, welches in aufwändiger Handarbeit gefertigt wird und damit eine Lieferzeit von mindestens acht bis zwölf Wochen benötigt. Hat sich frau mit dem angesprochenen Gedanken nicht schon eine längere Zeit vor Beginn der Chemotherapie beschäftigt und einen solchen Auftrag mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf in die Fertigung gegeben – was eher unwahrscheinlich ist -, ist meist schon gut die Hälfte der Behandlung durchschritten, d.h. der massive Haarausfall bereits im Gange oder gar vollständig eingetreten, bevor die Perücke überhaupt genutzt werden kann.
Ein weiterer Aspekt, den es zu beachten gilt, ist die Tatsache, dass eine Spenderhaarportion im Regelfall für die Fertigung einer Perücke in der Menge nicht ausreicht. Das verarbeitbare Haar muss im Regelfall mindestens dreißig Zentimeter lang sein. Da ein Spenderzopf Haar unterschiedlichen „Alters“ beinhaltet und dadurch auch viele kurze bis nur halblange Haare in der Rohhaarportion vorhanden sind, ist die tatsächlich für die Perückenfertigung verwendbare Menge begrenzt, und es muss meist eine zweite oder sogar eine dritte Fremdhaarspende hinzusortiert werden. Somit ist das eigene oder aus dem Familienkreis gespendete Haar nur ein Teil der verarbeitbaren Haarsubstanz; es stellt sich dann die Frage, ob es dafür dann den Aufwand wert ist.
Darüber hinaus muss das Haar zur Verarbeitung als Perücke naturbelassen sein. Ist das Haar blondiert oder gefärbt, kann es grundsätzlich nicht verwendet werden.
Diese Punkte machen das Anfertigen einer Echthaarperücke aus eigener oder familiärer Haarspende zumindest für eine Chemotherapie-Versorgung nicht attraktiv. Aus diesem Grund bieten wir über unseren Berufsverband BVZ (Bundesverband der Zweithaarspezialisten e.V.) die Möglichkeit an, diese Haare, wenn sie die Voraussetzungen zur Weiterverarbeitung erfüllen, zu spenden. Auf Verbandsebene werden die Haarspenden aus den Mitgliedbetrieben gesammelt und sortiert, um sie dann im Rahmen der jährlichen Verbandstagung an Vertreter der Zweithaarindustrie, sprich: die Produzenten, zu versteigern. So kommen Jahr für Jahr in der Summe 50.000 bis 70.000 Euro zusammen, die der BVZ einem gemeinnützigen Zweck spendet. In den vergangenen zwei Jahren wurden diese Beträge z.B. jeweils an die Stiftung „Humor hilft Heilen“ von Eckehard von Hirschhausen übergeben. Somit kommt Ihre Spende eigenen Haares auf Umwegen auch einer Haarausfallpatientin zugute.