Glossar HAARKONZEPT
Echthaar: Was verstehen Zweithaarspezialisten unter diesem Begriff
Der Begriff „Echthaar“ ist unseres Wissens nach nicht gesetzlich geschützt. Im Allgemeinen ist damit im Zweithaarfach menschliches Echthaar gemeint. Jedoch wäre auch rein theoretisch die Verwendung von tierischem Haar unter diesem Begriff nicht verboten. Es werden je nach Herkunft der Haare verschiedene Haarqualitäten und Verarbeitungsstufen unterschieden. In Deutschland wird vorwiegend „europäisches Haar“ oder "indisches Tempelhaar" verwendet. Bei besonders langen Haaren kommt auch „chinesisches Echthaar“ zum Einsatz. Bei der Verarbeitung - der Zweithaarfachmann nennt das „Veredelung“ - unterscheiden wir nach Bearbeitungsstufe "Natur bzw Remi Haar" und "bzw. Veredeltes Haar".